Ein Stachelhalsband, auch Korallenhalsband oder Krallenhalsband genannt, ist ein Hundehalsband, das seit der Antike als Schutz für Jagd- und Herdenschutzhunde verwendet wurde. Später wurden Halsbänder mit nach innen gewendeten Stacheln in der Hundeerziehung benutzt. Diese Verwendung ist heute aus Tierschutzgründen weitgehend verboten.

Geschichte

Stachelhalsbänder in verschiedenen Formen wurden seit der Antike verwendet, um Jagd- und Herdenschutzhunde gegen Bissverletzungen zu schützen. Verwendet wurden in der Regel lederne Halsbänder oder Metallreifen, durch die Nägel getrieben wurden, sowie Halsbänder die aus Kettengliedern bestanden. Bei Letzteren wurden die Drahtenden stachelartig nach außen gebogen. Im Mittelalter sind Darstellungen von Stachelhalsbändern vor allem in Hirtenszenen verbreitet.

Um 1400 war ein damals als (Schaf-)Rüdenband bezeichnetes Stachelhalsband das Abzeichen der Gesellschaft des Rüdenbandes, einer Adelsgesellschaft, die in den Ländern der Böhmischen Krone und Oberdeutschland verbreitet war.

Tierschutz

Aus tierschutzrechtlichen Gründen ist die Verwendung in Deutschland, Österreich – mit Ausnahme von Diensthunden staatlicher Stellen – und der Schweiz explizit verboten. In Österreich sind nach § 5, Absatz 4 Bundestierschutzgesetz (von Ausnahmen für Diensthunde abgesehen) darüber hinaus auch das In-Verkehr-Bringen, der Erwerb und der Besitz von Stachel- und Korallenhalsbändern verboten. Die Nutzung der Stachelhalsbänder bei der Ausbildung und beim Einsatz polizeilicher Dienst- und Schutzhunde in Deutschland ist umstritten. Die Bundesländer legen die Tierschutz-Hundeverordnung in diesem Punkt unterschiedlich aus. Die Berliner Polizei stellte den Einsatz von Diensthunden 2022 ein, weil man sich wegen der Rechtslage nicht strafbar machen wolle. In Brandenburg hat die Polizei den Einsatz der Hunde sowie der Stachelhalsbänder hingegen nicht geändert. Auch in Baden-Württemberg werden diese Halsbänder bei Polizeieinsätzen noch genutzt.

Im bundesdeutschen Tierschutzgesetz heißt es allgemein:

Im Verlauf der Besprechung einer Petition gegen Stachelhalsungen in Deutschland am 5. November 2012 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Peter Bleser im Petitionsausschuss, die Verwendung von Stachelhalsbändern könne im Einzelfall auf der Basis von § 3 Nr. 5 Tierschutzgesetz von den Vollzugsbehörden unterbunden und mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden. Weiterhin ist in zahlreichen Prüfungsordnungen für den Hundesport der Einsatz von Stachel- oder Würgehalsbändern jeder Form verboten. Auch viele Vereine verbieten auf ihren Anlagen den Einsatz ausdrücklich.

Bei einem Hund, der ständig an der Leine zieht, führt der permanent einwirkende Bestrafungsreiz zu keiner Verhaltensänderung, da die positive Verstärkung durch völlige Schmerzfreiheit und fehlenden Druck durch das Halsband fehlt. Deswegen ist ein Stachelhalsband keine Alternative zu einer fachgerechten Hundeerziehung zum Laufen an lockerer Leine.

Ursprünglich wurden die heute weitgehend synonym gebrauchten Bezeichnungen voneinander abgegrenzt. Max von Stephanitz schrieb 1921 in seinem Werk Der deutsche Schäferhund in Wort und Bild:

Das bei von Stephanitz als Stachelhalsband beschriebene Lederhalsband mit nach innen gerichteten Stacheln ist unter dem Begriff Oberländer im Handel.

Einzelnachweise

Weblinks

  • Hundefotos aus der Türkei Auf vielen Bildern sind Stachelhalsbänder mit langen, scharfen, nach außen gerichteten Stacheln zu sehen.

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